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Lehrplan

Sachunterricht

Das Radfahren ist im Lehrplan für die Grundschule in NRW im Fach Sachunterricht verankert. Hier findet sich unter dem Punkt Kompetenzerwartungen für das Thema "Raum, Umwelt und Mobilität" Schwerpunkt "Verkehrsräume und Verkehrsmittel" die Kompetenzerwartung am Ende der Schuleingangsphase, dass die Schülerinnen und Schüler ein Parcours im Schonraum (z.B. mit Roller und Fahrrad auf dem Schulhof) befahren. Am Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Fahrrad motorisch sicher beherrschen, an der Verkehrsausbildung teilnehmen und sich verkehrsgerecht verhalten können.

Sport

Auch der Lehrplan für das Fach Sport geht auf das Radfahren ein. Hier taucht der Begriff "Fahrrad" im Themenbereich "Gleiten, Fahren, Rollen" auf, allerdings nur bei den Kompetenzen und nicht bei den inhaltlichen Darstellungen der Bereiche. Hier wird das Fahrrad offensichtlich als Rollgerät verstanden und nicht explizit erwähnt. Im Abschnitt "Bewegungskönnen im Gleiten, Fahren, Rollen" werden als Beispiele ein Fahrradpass genannt und "Regelungen für das Fahren in der Gruppe kennen/absprechen und einhalten (z.B. bei kleinen Radtouren)" erwähnt. Somit ergibt sich auch im Sportunterricht eine lehrplankonforme Möglichkeit, das Fahrrad einzusetzen.