Runderlass
Im Runderlass vom 14.12.2009 zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule werden in Ergänzung zur Rahmenvorgabe verkehrssicherheitsrelevante Aspekte explizit beschrieben.
Der Runderlass unterscheidet wie auch die Rahmenvorgabe das Radfahrtraining von der Radfahrausbildung. Das Radfahrtraining soll im Schonraum während der Schuleingangsphase durchgeführt werden. Die systematische Radfahrausbildung in den Klasse 3 und 4 hat zum Ziel, die Schüler durch die Radfahrprüfung zu führen und ihr Verkehrsverhalten zu verbessern.
Eltern
Die Eltern sind vor Beginn des Radfahrtrainings sowie der -ausbildung über Ziel, Organisation und Inhalte zu informieren. Eine Einbeziehung bei der fahrpraktischen Ausbildung ist anzustreben.
Kooperationen
Kooperationen mit Verkehrssicherheitsberatern, der örtlichen Polizeibehörde, der Verkehrswacht, Verkehrsclubs oder weiteren Partnern ist zu empfehlen.
Jugendverkehrsschulen
Die Jugendverkehrsschulen sollen wenn möglich als außerschulischer Lernort eingebunden werden.
Lehreraus- und Lehrerfortbildung
Lehramtsstudierende sollen im Rahmen der Ausbildung an einer verkehrspädagogischen Veranstaltung teilnehmen. Im Referendariat ist die Verkehrserziehung verpflichtend zu behandeln.