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Rahmenvorgabe

Die Rahmenvorgabe zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule des Landes NRW vom 02.09.2003 beschreibt detailliert die geforderten Inhalte.

Die Kinder der Klassen 1 und 2 sollen die Verkehrsrealität kennlernen und ihre Fähigkeiten trainieren, selbstständig am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie lernen, sich sicher mit dem Fahrrad zu verhalten. Die Kinder der Klassen 3 und 4 lernen komplexe Verkehrssituationen kennen und sich in diesen sicher zu verhalten.
 

Themenkreis 1./2. Klasse 3./4.Klasse
Schul- und Wohnumgebung  
  • Training der Wahrnehmung und Schulung der Sinne
 
  • Einschränkung der Wahrnehmung
 
  • Bestandsaufnahme, Situationen und Gefahren
 
  • Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten
 
 
  • Umweltorientiertes Verhalten und Handeln (Radwegenetz, ÖPNV, Bewertung Verkehrsmittel)
 
  • Verhalten und Handeln im Straßenverkehr (Verständigung mit anderen Teilnehmern, Konfliktbewältigung)
 
Unterwegs bei schlechten Sichtverhältnissen  
  • Auswirkungen von Dunkelheit, trübem Wetter, Regen, Schnee, Eis
 
  • Bedeutung von Farben, Reflektoren, Taschenlampe, Beleuchtung am Rad
 
 
Bewegungssicherheit und Radfahrtraining  
  • Schulung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit
 
  • Radfahrtraining
 
  • Überprüfung der Verkehrssicherheit
 
  • Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten als Radfahrer
 
 
  • Weiterentwicklung der Senso-motorik und Reaktionsfähigkeit
 
  • Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads
 
  • Radfahrausbildung
 
  • Abschluss der Radfahrausbildung (Überprüfung) 
 

Tab.: Darstellung der radfahrbezogenen Inhalte der Rahmenvorgaben

In der Rahmenvorgabe zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule des Landes NRW werden die Grundschulen verpflichtet, Schulverkehrspläne zu erarbeiten. Die Koordination der Verkehrserziehung obliegt der Schulleitung oder einer beauftragten Lehrperson.